Nutzungsordnung
der PC-Pools der Informatik und Wirtschaftsinformatik
an der Universität zu Köln
 
 
 
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  1. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Angehörige der Universität zu Köln.
     
  2. Die Pools sind grundsätzlich Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Ausnahmen von diesen Öffnungszeiten werden durch Aushang am Schwarzen Brett (neben Raum 307) bzw. auf der entsprechenden WWW-Seite bekanntgegeben.
     
  3. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten, andernfalls kann es zu einer Verwarnung kommen. In ernsten Fällen (z.B. bei Veränderungen an Hard- oder Software) kann es ohne vorherige Verwarnung sofort zu einem Poolverbot kommen!
     
  4. Das Einspielen fremder Software und das Kopieren der Poolsoftware ist untersagt.
     
  5. Das Verändern oder Löschen von Systemdateien oder -parametern sowie das Öffnen der PC-Gehäse ist untersagt. Vor dem Anbringen eigener Hardware (z.B. Streamer) sowie generell dem Unternehmen irgendwelcher mysteriöser Aktionen ist die Aufsichtskraft darüber zu informieren.
     
  6. Für Ausdrucke auf Laser- und Farblaserdrucker werden Wertmarken benötigt. Diese Wertmarken sind in der DV-Geschäftsstelle der WiSo-Fakultät, Kerpener Str. 4, während der Öffnungszeiten (Montag - Freitag, 9.00 - 12.00 Uhr) erhältlich.
     
Uni Köln
Info / WInfo
Pohlig-Pool
Verantwortlich: Webmaster · Letzte Änderung: 18.10.2001