Allgemeine Informationen
zu den PC-Pools der Informatik und Wirtschaftsinformatik
an der Universität zu Köln
 
 
 
english
  Allgemeines
Die Aufsicht ist während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer 0221-470-5337 erreichbar.
 
 
Lage
Die PC-Pools der Informatik und Wirtschaftsinformatik ("Pohlig-Pool") liegen im sogenannten Pohlighaus in der 3.Etage. (Räume 307 bis 309), darüber hinaus befindet sich ein SUN-Pool in Raum 311.
 
 
Öffnungszeiten
Im Regelfall sind die PC-Pools Montags bis Freitags von 9.00-17.00 geöffnet. Aus verschiedenen Gründen können sich hiervon Abweichungen ergeben. Schauen Sie bitte daher auch auf unsere Seite mit aktuellen Mitteilungen.
 
 
Benutzer-Accounts
Für die Benutzung der PC-Pools der Informatik und Wirtschaftsinformatik (Pohlig-Pool) ist ein Benutzer-Account erforderlich. Dieser ist ein halbes Kalenderjahr gültig und wird von den Studentischen Hilfskräften in Raum 307 gegen Vorlage eines gültigen Student(inn)enausweises (der Universität zu Köln) erteilt bzw. verlängert. Sollte ein abgelaufener Account nicht umgehend verlängert werden, so kann es sein, daß die im entsprechenden /Home-Verzeichnis auf dem Server abgelegten Daten gelöscht werden!
 
 
Druckgebühren
Es muß leider wieder darauf hingewiesen werden, daß der Ausdruck auf dem Laserdrucker oder Farbtintenstrahldrucker nur mit den entsprechenden Wertmarken erfolgen kann! (Erhältlich in der Geschäftsstelle für Datenverarbeitung der WiSo-Fakultät). Zur Zeit gelten folgende Gebühren (jeweils pro Seite): Laserdrucker € 0,05 (Folie: € 0,30), Farblaserdrucker € 0,20 (Folie: € 1,00).
 
 
Beispieldateien
Zu den einzelnen Veranstaltungen der Lehrstühle gibt es oft Beispieldateien. Diese befinden sich auf dem Laufwerk T: in folgenden Verzeichnissen:
 
 
Software-Handbücher
Für die meisten der im Pool eingesetzten Softwareprodukte können bei der Aufsicht gegen Hinterlegung des Student(inn)enausweises Handbücher für die Dauer des Aufenthaltes im PC-Pool ausgeliehen werden.
 
 
Uni Köln
Info / WInfo
Pohlig-Pool
Verantwortlich: Webmaster · Letzte Änderung: 15.04.2002